Donnerstag, 15. April 2010

Überraschende Ohrfeige


Von Annamaria Ress-Karl

Im Kanton Zürich hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Asylsuchenden verboten, weiterhin das Strassenmagazin «Surprise» zu verkaufen. Das Verbot gleicht einer Ohrfeige an diese 40 Asylsuchenden, die den Staat nicht belasten möchten, sondern mit eigener Leistung einen Beitrag an ihren Aufenthalt in der Schweiz leisten wollen. Der integrative Charakter des «Surprise»-Programmes sei nicht gegeben, teilte das AWA mit.
Grund dafür ist die sogenannte Branchenregelung: Die Asylsuchenden dürfen nur in gewissen Bereichen wie der Landwirtschaft oder der Pflege, nicht aber im Verkauf arbeiten. Letztes Jahr gewährte der Kanton Zürich den «Surprise»-Mitarbeitern eine Übergangsfrist. Nun ist sie abgelaufen.
Die entsprechende Pressemitteilung der Zürcher Regierung erschien, bevor die rechtsgültige Verfügung beim Strassenmagazin vorlag. Dass «Surprise» aus den Medien von diesem Entscheid erfahren musste, ist eine kommunikative Fehlleistung, die die Betroffenen vor den Kopf stösst.

Als Stellensuchende ärgert mich eine solche Nachricht masslos. Ich weiss, wie sich Menschen fühlen, die sich für wenig Geld in einem Arbeitsgebiet versuchen, das weder attraktiv noch lukrativ ist. Was heisst das aber nun für die betroffenen Asylsuchenden? Sie werden mit diesem Entscheid definitiv zurück in die Asylheime in einen Alltag ohne Initiative und Sinn und in die Abhängigkeit der Staatshilfe geschickt.

Was ist eigentlich nicht integrativ am «Surprise»-Verkaufsprogramm? Der Asylsuchende, der in meiner Wohngemeinde jeweils sein Magazin im Ladenzentrum anbietet, ist jedenfalls bereits gut integriert bei der Einwohnerschaft. Manch einer bleibt stehen und wechselt ein paar Worte mit ihm. Jugendliche grüssen ihn und fragen ihn, wie es ihm geht. Ist das nicht auch Integration? Aus meiner Sicht schon.
Solche Situationen sind viel wertvoller, als wenn der Asylsuchende unter seinesgleichen in der Landwirtschaft tätig wäre. Der Kontakt zu anderen Menschen verschiedenster Herkunft, sozial und beruflich, geht durch das Verkaufsverbot des Magazins verloren.